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Mai 2010
Hiermit versichern wir,dass es sich bei den von uns an Sie gelieferten Produkten gemäß REACH-Verordnung um „Erzeugnisse“ handelt, die nicht der Registrierungspflicht gemäß REACH-Verordnung unterliegen.
Als Händler von „Erzeugnissen“ ist unser Betrieb gemäß REACH-Verordnung ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ und unterliegt als solcher ebenfalls nicht der REACH-Registrierungspflicht. Eine Registrierungspflicht der „nachgeschalteten Anwender“ besteht nur bei Dirket-Importen von Stoffen oder Zubereitungen außerhalb der EU. Dies ist bei unserem Unternehmen nicht der Fall.
Wir können Ihnen aber versichern, dass wir gegenwärtig und künftig nur Roh-, Hilfs- und Veredelungsstoffe verwenden, die sich legal auf dem Markt befinden, also gemäß REACH-Verordnung ordnungsgemäß registriert sind.
Ihr Hoffmann-Team
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