Verpackungsverordnung


1.     Muss ich meine Verpackung lizensieren lassen?

Wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, müssen Sie Ihre Verpackung lizensieren lassen:

  • Sie sind ein gewerblicher Versandhändler
  • Sie sind „Erst-Inverkehrbringer“ einer mit Ware befüllten Verpackung
  • Sie liefern an den privaten Endverbraucher
Sofern Sie gelegentlich privat Waren versenden und keine „Absicht zur Gewinnerzielung“ haben, sind Sie zur Lizensierung nicht verpflichtet.

2.     Was muss lizensiert werden?

Alle Verpackungen, die der privaten Endverbraucher „über den Hausmüll entsorgt“, müssen lizensiert werden. Hier ist es unabhängig aus welchem Material die Verpackung besteht. Die Lizensierungspflicht besteht ab der 1. Verpackung.

Verpackungen können laut §3 Verpackungsverordnung folgende sein:

  • Verpackungen im allgemeinen ( also auch z.B. Zeitungspapier als Stopfpapier )
  • Verkaufsverpackungen
  • Umverpackungen
  • Transportverpackungen
Einfacher gesagt sind all die Teile, die nicht zur eigentlichen Ware gehören, Verpackungen.

Nicht lizensiert werden müssen Verpackungen, die bereits durch einen Vorlieferanten lizensiert wurden.

3.     Wer sind „private Endverbraucher“?

Alle diejenigen, die die Verpackung im Hausmüll entsorgen zählen zu den privaten Endverbrauchern.
Dies können Museen, karitative Einrichtungen, Ärzte, Anwälte, Theater, Hotels, Gaststätten, Bildungseinrichtungen etc. und natürlich alle üblichen privaten Haushalte sein.

4.     Sind Versandverpackungen Serviceverpackungen?


Serviceverpackungen sind solche, ohne die die Übergabe einer Ware unmöglich wäre, also z.B. Kaffeebecher oder Lebensmittelverpackungen. Der Gesetzgeber hat kürzlich entschieden, dass Versandverpackungen (also übliche Kartonagen oder Füllmaterialien) nicht als Serviceverpackung gelten. Somit besteht für diesen Bereich nicht das Recht vom Vorlieferanten die Übernahme der Lizensierung zu verlangen.

5.     Ich versende Ware ins Ausland – muss ich lizensieren?

Nein, für Waren die Sie ins Ausland senden müssen Sie die dafür verwendeten Verpackungen nicht lizensieren.

6.     Ich beziehe Verpackungen aus dem Ausland – muss ich lizensieren?

Sofern Sie diese Verpackungen wie oben beschrieben erstmalig befüllt in den Verkehr bringen und zwar an private Endverbraucher müssen diese Verpackungen lizensiert werden.

7.     Ich nutze bereits gebrauchte Verpackungen – muss ich lizensieren?

Sofern die Verpackung bereits lizensiert ist, müssen Sie nicht erneut lizensieren.
Aufgrund des nicht mehr erforderlichen Aufdrucks ist es jedoch schwierig, dies zu erkennen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vom „Vorbesitzer“ oder „Vor-Versender“ der Verpackung bestätigen lassen, dass die Verpackung bereits lizensiert wurde, so dass Sie kein Risiko eingehen.

8.     Was macht Hoffmann-Verpackung für mich?

Sofern Sie lizensierungspflichtig sind, können Sie mit uns einen Vertrag abschließen. Sie melden uns die Mengen, die Sie lizensieren möchten. Sie erhalten von uns eine durch Zentek ( Anbieter des Dualen Systems ) vergebene Lizensierungsnummer. Wir berechnen an Sie die Lizensierungsgebühren. Diese zahlen Sie an uns. Damit haben Sie Ihre „Pflicht“ getan. Die Meldung an Zentek, die Weiterleitung Ihrer Zahlung und alle weiteren damit verbundenen Arbeiten übernehmen wir.

9.     Muss ich alle Verpackungen, die ich bei Hoffmann lizensieren lasse auch dort kaufen?

Nein.  Die Lizensierungsdienstleistung übernehmen wir unabhängig davon, ob Sie die Verpackungen bei uns kaufen. Aber schön wäre es natürlich…

10.     Wie errechne ich die Mengen, die lizensiert werden müssen?

a) Die Gewichte für Verpackungen, die Sie bei uns beziehen können wir Ihnen natürlich nennen.
b) Möchten Sie darüber hinaus Verpackungen über uns lizensieren lassen, können Sie dies über Wiegen
     und Hochrechnungen erreichen.

11.     Was fällt unter PPK, was fällt unter Folie/Kunststoffe?

a) Grundsätzlich ist der gesamte Bereich Kartonagen, Packpiere etc. PPK zuzuordnen, alle Stretchfolien,
     Luftpolsterfolien natürlich dem Bereich Folien/Kunststoffe.
b) Packbänder gehören dann zu Kartonagen, wenn sie weniger al s 1% der Gesamtverpackung ausmachen.
    Sie gehören zum Bereich der Folie, wenn Sie mehr als 5 % der Gesamtverpackung ausmachen.
c) Versandtaschen, die mit Luftpolsterfolie gefüllt sind gehören zu 60% zu PPK und zu 40% zu
    Folien/Kunststoffen.

12.     Wie lange läuft der Vertrag?

Der Vertrag für die Lizensierung läuft 1 Jahr. Er verlängert sich automatisch um 1 Jahr, sofern er
nicht 3 Monate vorher gekündigt wird.

13.     Wie funktioniert das mit der Mengenmeldung?

Sie geben uns Ihren voraussichtlich zu erwartenden Verbrauch an lizensierungspflichtigen Verpackungen für den Zeitraum 1.1. bis 31.12. Bis zum 10.9. haben Sie die Möglichkeit Ihre Prognose anzupassen und die Änderungen an uns zu melden ( es kann ja passieren, dass Sie viel weniger oder viel mehr Verpackungen in Umlauf gebracht haben ). Zum 31.1. des Folgejahres melden Sie uns die dann tatsächliche Menge, die Sie in Verkehr gebracht haben. Nach dieser Menge wird abgerechnet.

Die tatsächliche, von Ihnen endgültig gemeldete Menge dient wiederum als Prognose für das neue Jahr.

Für die Anmeldung zum Lizensierungsverfahren benötigen wir von Ihnen zwingend eine Ust-Id. Nummer.

14.     Ich gebe zum 31.1. des Folgejahres keine „tatsächliche Meldung“ ab – was passiert?

Dann berechnen wir Ihnen die Werte aus der von Ihnen abgegebenen Prognose.

15.     Ich lizensiere meine Verpackungen nicht, obwohl ich müsste. Und dann?

Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.  Sie können ein Bußgeld von bis zu 50.000,-- EUR erhalten, da das Inverkehrbringen von nicht lizensierten Verpackungen als verboten gilt. Bitte haben Sie Verständnis für diese „harte Formulierung“ – wir geben nur weiter, was der Gesetzgeber formuliert hat.

16.   Und die Kosten?

Die Kosten gelten ( laut Preisliste ) für 1 Jahr. Wir berechnen anhand von monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Abschlägen, je nach Menge. Sollten Sie mehr Verpackungen in Verkehr bringen, als in der Prognose gemeldet, wird zum 31.12. des Folgejahres entsprechend mehr abgerechnet, bringen Sie weniger in Verkehr, erhalten Sie eine Gutschrift.

Hier der Gesetzestext des Ministeriums (externer Link).

Wir von Hoffmann-Verpackung übernehmen als „beauftragter Dritter“ den kompletten Service für die Lizensierung Ihrer Verpackungen.

Weitere Informationen erhalten Sie gern unter der Servicenummer 01805-870088 (14ct/ Minute, Mobilfunk ggf. abweichend) oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .