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VERPACKUNG & PPWR

PPWR – die EU-Verpackungsverordnung

Neue Anforderungen an Verpackungen in Europa

Die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – Verordnung (EU) 2025/40 – schafft einheitliche Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Die Verordnung gilt seit Februar 2025. Die meisten Pflichten müssen ab dem 12. August 2026 erfüllt werden.

PPWR – die EU-Verpackungsverordnung

Neue Anforderungen an Verpackungen in Europa

Die europäische Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – Verordnung (EU) 2025/40 – schafft einheitliche Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Die Verordnung gilt seit Februar 2025. Die meisten Pflichten müssen ab dem 12. August 2026 erfüllt werden.

Was genau ist eigentlich die PPWR?

Die PPWR ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie regelt Anforderungen an Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus – von der Gestaltung und Herstellung bis zur Wiederverwendung und Verwertung.

Warum gibt es die neue Verordnung überhaupt?

Verpackungsabfälle sollen reduziert und Ressourcen stärker im Kreislauf geführt werden. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an Verpackungen innerhalb der EU stärker vereinheitlicht werden.

Welche Verpackungen sind davon betroffen?

Grundsätzlich erfasst die PPWR alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig von Material oder Herkunft. Dazu zählen beispielsweise Verkaufs-, Um-, Transport- und Versandverpackungen.

Was sind die wichtigsten Ziele der Verordnung?

Verpackungen sollen künftig recyclingfähiger, ressourcenschonender und stärker kreislauffähig gestaltet werden. Gleichzeitig sollen unnötige Verpackungen und übermäßiger Materialeinsatz vermieden werden.

Recyclingfähigkeit

Bis 2030 sollen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie recyclingfähig sind. Die PPWR führt hierzu europaweit Anforderungen und künftig auch Bewertungskriterien für die Recyclingfähigkeit ein.

Weniger Material und weniger Leerraum

Gewicht und Volumen von Verpackungen sollen auf das notwendige Maß reduziert werden. Unnötige Verpackungsbestandteile und übermäßiger Leerraum sollen dadurch vermieden werden.

Rezyklate in Kunststoffverpackungen

Für verschiedene Kunststoffverpackungen gelten künftig verbindliche Mindestanteile an recyceltem Kunststoff (PCR). Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich je nach Verpackungsart und werden schrittweise eingeführt.

Mehrwegverpackungen und Wiederverwendung

Die PPWR stärkt Mehrweg- und Wiederverwendungslösungen. Für bestimmte Verpackungsarten und Anwendungsbereiche gelten künftig konkrete Wiederverwendungs- bzw. Mehrwegziele.

Kennzeichnung von Verpackungen

EU-weit einheitlichere Kennzeichnungen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern die richtige Trennung und Entsorgung erleichtern. Auch Informationen zu Material und Wiederverwendung gewinnen an Bedeutung.

Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Verpackungen sie einsetzen oder in Verkehr bringen und welche Anforderungen dafür gelten. Besonders relevant sind Verpackungsdesign, Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Dokumentationspflichten.

ToDo-Liste für Unternehmen

  • Erfassen Sie alle eingesetzten Verpackungen
  • Klären Sie die eigene Rolle in der Lieferkette
  • Prüfen Sie die Recyclingfähigkeit und das Volumen
  • Bewerten Sie die Materialien und Rezyklatanteile
  • Sammeln Sie Daten und Dokumentationen
  • berücksichtigen Sie die EU weit geltenden Pflichten

Zeitplan und Fristen

  • 11. Februar 2025: PPWR tritt in Kraft
  • 12. August 2026: Anwendung eines ersten Pflichtenkatalogs
  • Ab 2028: neue Kennzeichnungsvorgaben zur Entsorgung (Piktogramme)
  • Ab 2030 verbindlich: Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten und Verpackungsminimierung
  • Bis 2040 weitere Verschärfungen des Pflichtenkatalogs

Hinweis:

Die vorstehenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie die hierzu erlassenen ergänzenden Rechtsakte.

Stand 08/2026